FAQ
Fragen und Antworten rund um die JUGENDKULTURKARTE
1.1 Was ist die JUGENDKULTURKARTE?
Vom 01.02. – 30.04.2023 stand allen 18- bis 23-jährigen Berliner*innen ein Kulturguthaben im Wert von 50 Euro zur Verfügung. Dieses Guthaben konnte in diesem Zeitraum für Tickets bei vielen Berliner Kulturorten eingelöst werden. Von Museums- und Theaterbesuchen über Lesungen bis hin zu entspannten Kinoabenden oder aufregenden Clubnächten: Die JUGENDKULTURKARTE lud dazu ein, Berlins vielfältige Kulturszene zu entdecken und live vor Ort zu erleben – unabhängig vom eigenen Geldbeutel.
Die JUGENDKULTURKARTE ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Zusammenarbeit mit Kulturprojekte Berlin.
1.2 Wer bekommt eine JUGENDKULTURKARTE?
1. Du musstest im Aktionszeitraum zwischen 18 und 23 Jahre alt sein, sprich zwischen dem 01.02.1999 und 30.04.2005 geboren sein.
2. Du musstest im Aktionszeitraum mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
1.3 Wie funktioniert die JUGENDKULTURKARTE?
1. Online anmelden: Auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin konntest Du Dich bis zum 28. Februar 2023 für die JUGENDKULTURKARTE über ein Online-Formular anmelden. Nach dem Ausfüllen des Formulars hast Du einen personalisierten Abhol-Code erhalten. Mehr Infos zum Anmeldeprozess findest Du in den FAQ unter „2. ANMELDEN“.
2. Abholen: In über 40 Berliner Bibliotheken konntest Du Deine JUGENDKULTURKARTE dann bis zum 28. Februar 2023 abholen.
Für die Abholung hast Du neben Deinem Abhol-Code einen amtlichen Lichtbildausweis mit der Ausweisnummer, die Du bei der Anmeldung angegeben hast, benötigt. Falls Deine Berliner Adresse nicht in Deinem Ausweis oder Pass steht, war zusätzlich ein Wohnsitznachweis (Meldebestätigung) erforderlich. Weitere Infos zur Abholung und Identitätskontrolle findest Du in den FAQ unter „3. ABHOLEN“.
3. Einlösen: Dein 50-Euro-Guthaben konntest Du direkt ab dem 1. Februar 2023 in 200 Berliner Kulturorten, darunter Theater, Bühnen, Literaturhäuser, Museen, Ausstellungshäuser, Kinos und Clubs bis zum 30. April 2023 an den Vorverkaufs- und Abendkassen für Tickets einlösen. Online-Tickets waren nicht möglich! Du konntest auch Begleitpersonen über Deine Karte mitnehmen. Eine Weitergabe der JUGENDKULTURKARTE an Dritte war verboten. In den Kulturorten erfolgte ein Identitätsabgleich. Deine JUGENDKULTURKARTE war deshalb auch personalisiert. Eine Übersicht der teilnehmenden Kulturorte findest Du hier. Weitere Infos zum Einlösen findest Du in den FAQ unter „4. EINLÖSEN“.
Vom 01.02. – 30.04.2023 stand allen 18- bis 23-jährigen Berliner*innen ein Kulturguthaben im Wert von 50 Euro zur Verfügung. Dieses Guthaben konnte in diesem Zeitraum für Tickets bei vielen Berliner Kulturorten eingelöst werden. Von Museums- und Theaterbesuchen über Lesungen bis hin zu entspannten Kinoabenden oder aufregenden Clubnächten: Die JUGENDKULTURKARTE lud dazu ein, Berlins vielfältige Kulturszene zu entdecken und live vor Ort zu erleben – unabhängig vom eigenen Geldbeutel.
Die JUGENDKULTURKARTE ist eine Initiative der Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Zusammenarbeit mit Kulturprojekte Berlin.
1.2 Wer bekommt eine JUGENDKULTURKARTE?
1. Du musstest im Aktionszeitraum zwischen 18 und 23 Jahre alt sein, sprich zwischen dem 01.02.1999 und 30.04.2005 geboren sein.
2. Du musstest im Aktionszeitraum mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
1.3 Wie funktioniert die JUGENDKULTURKARTE?
1. Online anmelden: Auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin konntest Du Dich bis zum 28. Februar 2023 für die JUGENDKULTURKARTE über ein Online-Formular anmelden. Nach dem Ausfüllen des Formulars hast Du einen personalisierten Abhol-Code erhalten. Mehr Infos zum Anmeldeprozess findest Du in den FAQ unter „2. ANMELDEN“.
2. Abholen: In über 40 Berliner Bibliotheken konntest Du Deine JUGENDKULTURKARTE dann bis zum 28. Februar 2023 abholen.
Für die Abholung hast Du neben Deinem Abhol-Code einen amtlichen Lichtbildausweis mit der Ausweisnummer, die Du bei der Anmeldung angegeben hast, benötigt. Falls Deine Berliner Adresse nicht in Deinem Ausweis oder Pass steht, war zusätzlich ein Wohnsitznachweis (Meldebestätigung) erforderlich. Weitere Infos zur Abholung und Identitätskontrolle findest Du in den FAQ unter „3. ABHOLEN“.
3. Einlösen: Dein 50-Euro-Guthaben konntest Du direkt ab dem 1. Februar 2023 in 200 Berliner Kulturorten, darunter Theater, Bühnen, Literaturhäuser, Museen, Ausstellungshäuser, Kinos und Clubs bis zum 30. April 2023 an den Vorverkaufs- und Abendkassen für Tickets einlösen. Online-Tickets waren nicht möglich! Du konntest auch Begleitpersonen über Deine Karte mitnehmen. Eine Weitergabe der JUGENDKULTURKARTE an Dritte war verboten. In den Kulturorten erfolgte ein Identitätsabgleich. Deine JUGENDKULTURKARTE war deshalb auch personalisiert. Eine Übersicht der teilnehmenden Kulturorte findest Du hier. Weitere Infos zum Einlösen findest Du in den FAQ unter „4. EINLÖSEN“.
2.1 Wie kann ich mich für die JUGENDKULTURKARTE anmelden?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin über ein Online-Formular anmelden. Die Anmeldung ist nun nicht mehr möglich.
Folgende Informationen musstest Du dafür angeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Berliner Meldeadresse, E-Mail-Adresse sowie die Nummer Deines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Daueraufenthaltskarte/Aufenthaltstitel, dgti-Ergänzungsausweis (nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument)). Dieses Ausweisdokument musstest Du mit zur Abholung der JUGENDKULTURKARTE nehmen. Und: Deine Daten im Formular mussten zwingend mit denen Deines Ausweisdokuments übereinstimmen. Bitte beachte auch unbedingt die richtige Schreibweise.
2.2 Wann kann ich mich für die JUGENDKULTURKARTE anmelden?
Du konntest Dich vom 1. Februar – 28. Februar 2023 online für die JUGENDKULTURKARTE anmelden. Nach dem 28. Februar 2023 ist keine Anmeldung mehr möglich.
2.3 Ich habe den Anmeldezeitraum (1.- 28.02.23) verpasst. Kann ich mich auch danach noch für die JUGENDKULTURKARTE registrieren?
Nein, eine spätere Anmeldung ist nicht möglich.
2.4 Wie alt muss ich sein, damit ich mich für die JUGENDKULTURKARTE anmelden kann?
Du musst im Aktionszeitraum (1. Februar – 30. April 2023) zwischen 18 und einschließlich 23 Jahre alt sein oder werden. Dein Geburtsdatum muss also zwischen dem 01.02.1999 und dem 30.04.2005 liegen. Auch wenn Du nur einen Tag jünger oder älter bist, kannst Du Dich leider nicht für die JUGENDKULTURKARTE anmelden. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.5 Ich verfüge nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, bin aber in Berlin mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet. Kann ich mich für die JUGENDKULTURKARTE trotzdem anmelden?
Ja, die Anmeldung ist unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit möglich. Neben Deinem Reisepass oder der Daueraufenthaltskarte / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) benötigst Du bei der Abholung zusätzlich eine Meldebescheinigung des Bürgeramts, wenn Dein Berliner Wohnsitz nicht in Deinem Ausweisdokument vermerkt ist. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.6 Kann ich mit einem Zweitwohnsitz in Berlin die JUGENDKULTURKARTE auch bekommen?
Ja, Du musst im Aktionszeitraum (1. Februar – 30. April 2023) mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin polizeilich gemeldet sein. Halte dazu bei der Online-Anmeldung und Abholung in der Bibliothek die entsprechenden Nachweise bereit. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.7 Ich gehe in Berlin zur Schule oder Uni, lebe aber in Brandenburg. Habe ich Anspruch auf die JUGENDKULTURKARTE?
Nein, leider nicht. Du musst in Berlin gemeldet sein.
2.8 Was ist, wenn ich kein gültiges Ausweisdokument besitze?
Dann bekommst Du leider keine JUGENDKULTURKARTE.
2.9 Wo finde ich die Nummer meines Personalausweises oder Reisepasses?
Die Personalausweisnummer (auch Dokumentennummer genannt) befindet sich beim deutschen Personalausweis, der Daueraufenthaltskarte oder dem Aufenthaltstitel auf der Vorderseite Deines Ausweises rechts oben neben dem Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“. Die Nummer Deines Reisepasses findest du auf der laminierten Karte oben rechts.
2.10 Ich habe meine Daten im Anmeldeformular falsch angegeben. Wie kann ich diese korrigieren?
Du kannst Deine Daten nicht selbst korrigieren. Bitte kontaktiere uns unter [email protected] und schildere kurz Deinen Fall. Wir übernehmen dann die Korrektur. Dazu benötigen wir einen Scan oder ein Foto des relevanten Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, ggf. Meldebescheinigung) sowie eine kurze Bestätigung, dass Du mit der Änderung Deiner persönlichen Daten einverstanden bist. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.11 Wie erhalte ich meinen Abhol-Code?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei. Sofern das ausgefüllte Anmeldeformular abgeschickt wurde, wurde ein personalisierter Abhol-Code erstellt. Dieser wurde Dir per E-Mail im PDF-Format als Anhang zugeschickt. Alternativ kannst Du Deinen Abhol-Code auch in Deinem Konto einsehen und downloaden.
2.12 Warum muss ich bei der Anmeldung ein Konto anlegen?
In Deinem Konto kannst Du jederzeit einsehen, wofür Du Dein Guthaben eingelöst hast und wie hoch Dein Restguthaben ist.
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin über ein Online-Formular anmelden. Die Anmeldung ist nun nicht mehr möglich.
Folgende Informationen musstest Du dafür angeben: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Berliner Meldeadresse, E-Mail-Adresse sowie die Nummer Deines amtlichen Lichtbildausweises (Personalausweis, Reisepass, Daueraufenthaltskarte/Aufenthaltstitel, dgti-Ergänzungsausweis (nur gültig in Kombination mit einem amtlichen Personaldokument)). Dieses Ausweisdokument musstest Du mit zur Abholung der JUGENDKULTURKARTE nehmen. Und: Deine Daten im Formular mussten zwingend mit denen Deines Ausweisdokuments übereinstimmen. Bitte beachte auch unbedingt die richtige Schreibweise.
2.2 Wann kann ich mich für die JUGENDKULTURKARTE anmelden?
Du konntest Dich vom 1. Februar – 28. Februar 2023 online für die JUGENDKULTURKARTE anmelden. Nach dem 28. Februar 2023 ist keine Anmeldung mehr möglich.
2.3 Ich habe den Anmeldezeitraum (1.- 28.02.23) verpasst. Kann ich mich auch danach noch für die JUGENDKULTURKARTE registrieren?
Nein, eine spätere Anmeldung ist nicht möglich.
2.4 Wie alt muss ich sein, damit ich mich für die JUGENDKULTURKARTE anmelden kann?
Du musst im Aktionszeitraum (1. Februar – 30. April 2023) zwischen 18 und einschließlich 23 Jahre alt sein oder werden. Dein Geburtsdatum muss also zwischen dem 01.02.1999 und dem 30.04.2005 liegen. Auch wenn Du nur einen Tag jünger oder älter bist, kannst Du Dich leider nicht für die JUGENDKULTURKARTE anmelden. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.5 Ich verfüge nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit, bin aber in Berlin mit Erst- oder Zweitwohnsitz gemeldet. Kann ich mich für die JUGENDKULTURKARTE trotzdem anmelden?
Ja, die Anmeldung ist unabhängig von Deiner Staatsangehörigkeit möglich. Neben Deinem Reisepass oder der Daueraufenthaltskarte / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) benötigst Du bei der Abholung zusätzlich eine Meldebescheinigung des Bürgeramts, wenn Dein Berliner Wohnsitz nicht in Deinem Ausweisdokument vermerkt ist. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.6 Kann ich mit einem Zweitwohnsitz in Berlin die JUGENDKULTURKARTE auch bekommen?
Ja, Du musst im Aktionszeitraum (1. Februar – 30. April 2023) mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin polizeilich gemeldet sein. Halte dazu bei der Online-Anmeldung und Abholung in der Bibliothek die entsprechenden Nachweise bereit. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.7 Ich gehe in Berlin zur Schule oder Uni, lebe aber in Brandenburg. Habe ich Anspruch auf die JUGENDKULTURKARTE?
Nein, leider nicht. Du musst in Berlin gemeldet sein.
2.8 Was ist, wenn ich kein gültiges Ausweisdokument besitze?
Dann bekommst Du leider keine JUGENDKULTURKARTE.
2.9 Wo finde ich die Nummer meines Personalausweises oder Reisepasses?
Die Personalausweisnummer (auch Dokumentennummer genannt) befindet sich beim deutschen Personalausweis, der Daueraufenthaltskarte oder dem Aufenthaltstitel auf der Vorderseite Deines Ausweises rechts oben neben dem Schriftzug „Bundesrepublik Deutschland“. Die Nummer Deines Reisepasses findest du auf der laminierten Karte oben rechts.
2.10 Ich habe meine Daten im Anmeldeformular falsch angegeben. Wie kann ich diese korrigieren?
Du kannst Deine Daten nicht selbst korrigieren. Bitte kontaktiere uns unter [email protected] und schildere kurz Deinen Fall. Wir übernehmen dann die Korrektur. Dazu benötigen wir einen Scan oder ein Foto des relevanten Ausweisdokuments (Personalausweis, Reisepass, ggf. Meldebescheinigung) sowie eine kurze Bestätigung, dass Du mit der Änderung Deiner persönlichen Daten einverstanden bist. Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei.
2.11 Wie erhalte ich meinen Abhol-Code?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist jetzt vorbei. Sofern das ausgefüllte Anmeldeformular abgeschickt wurde, wurde ein personalisierter Abhol-Code erstellt. Dieser wurde Dir per E-Mail im PDF-Format als Anhang zugeschickt. Alternativ kannst Du Deinen Abhol-Code auch in Deinem Konto einsehen und downloaden.
2.12 Warum muss ich bei der Anmeldung ein Konto anlegen?
In Deinem Konto kannst Du jederzeit einsehen, wofür Du Dein Guthaben eingelöst hast und wie hoch Dein Restguthaben ist.
3.1 Wo kann ich die JUGENDKULTURKARTE abholen?
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung mit Deinem personalisierten Abhol-Code in einer der über 40 teilnehmenden Berliner Bibliotheken bis zum 28. Februar 2023 abholen.
Für die Abholung hast Du neben dem Abhol-Code einen amtlichen Lichtbildausweis mit der Ausweisnummer benötigt, die Du bei der Anmeldung angegeben hast und einen Berliner Wohnsitznachweis. Falls Deine Berliner Adresse nicht in Deinem Ausweis steht, war zusätzlich ein Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung/Meldebestätigung) erforderlich. Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten für die Abholung findest Du in den FAQ.
3.2 Bis wann kann ich die JUGENDKULTURKARTE abholen?
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung vom 1. Februar – 28. Februar 2023 in einer von über 40 Berliner Bibliotheken abholen. Der Abholzeitraum wurde dann noch einmal bis zum 15. März ausschließlich im Podewil verlängert.
3.3 Ich habe mich bis zum 28. Februar 2023 online für die JUGENDKULTURKARTE angemeldet, aber die Abholung verpasst. Wie kann ich meine JUGENDKULTURKARTE dennoch erhalten?
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung vom 1. Februar – 28. Februar 2023 in einer der teilnehmenden Bibliotheken abholen. Sollte eine Abholung aus triftigem Grund nicht möglich gewesen sein, melde Dich bitte unter [email protected] und schildere Dein Anliegen kurz.
3.4 Gibt es die JUGENDKULTURKARTE auch digital?
Nein, es gibt keine digitale Variante der JUGENDKULTURKARTE. Du musst Dir die physische Karte abholen.
3.5 Welche Ausweisdokumente brauche ich für die Abholung meiner JUGENDKULTURKARTE?
Bei Abholung der JUGENDKULTURKARTE sowie beim Besuch der teilnehmenden Kulturorte findet eine Identitätskontrolle statt. Die Daten, die Du bei der Online-Anmeldung angegeben hast, werden mit Deinen Ausweisdaten abgeglichen. Du brauchst einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den Nachweis Deines Wohnsitzes in Berlin.
Folgende Lichtbildausweise werden akzeptiert:
– Personalausweis
– Reisepass
– Daueraufenthaltskarte / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
– dgti-Ergänzungsausweis
Wenn Dein Berliner Wohnsitz nicht in Deinem Ausweisdokument vermerkt ist, brauchst Du zusätzlich eine vom Bürgeramt ausgestellte Meldebescheinigung über Deinen Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin.
Bitte beachte, dass Dir die Karte ohne entsprechenden Nachweis nicht ausgehändigt wird.
Das Ausweisen mit Geburtsurkunden, Führerschein, Studierenden- oder Schüler*innenausweis, Bank- oder Versicherungskarte ist nicht möglich.
3.6 Kann eine andere Person die JUGENDKULTURKARTE für mich abholen?
Nein, die Karte kann nur von Dir persönlich abgeholt werden. Dein Abhol-Code ist personalisiert und kann nicht übertragen werden. Du kannst auch keine Vollmacht für die Abholung ausstellen. Du konntest die JUGENDKULTURKARTE bis zum 28. Februar abholen.
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung mit Deinem personalisierten Abhol-Code in einer der über 40 teilnehmenden Berliner Bibliotheken bis zum 28. Februar 2023 abholen.
Für die Abholung hast Du neben dem Abhol-Code einen amtlichen Lichtbildausweis mit der Ausweisnummer benötigt, die Du bei der Anmeldung angegeben hast und einen Berliner Wohnsitznachweis. Falls Deine Berliner Adresse nicht in Deinem Ausweis steht, war zusätzlich ein Wohnsitznachweis (Meldebescheinigung/Meldebestätigung) erforderlich. Weitere Informationen zu den Ausweisdokumenten für die Abholung findest Du in den FAQ.
3.2 Bis wann kann ich die JUGENDKULTURKARTE abholen?
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung vom 1. Februar – 28. Februar 2023 in einer von über 40 Berliner Bibliotheken abholen. Der Abholzeitraum wurde dann noch einmal bis zum 15. März ausschließlich im Podewil verlängert.
3.3 Ich habe mich bis zum 28. Februar 2023 online für die JUGENDKULTURKARTE angemeldet, aber die Abholung verpasst. Wie kann ich meine JUGENDKULTURKARTE dennoch erhalten?
Du konntest Deine JUGENDKULTURKARTE nach der Online-Anmeldung vom 1. Februar – 28. Februar 2023 in einer der teilnehmenden Bibliotheken abholen. Sollte eine Abholung aus triftigem Grund nicht möglich gewesen sein, melde Dich bitte unter [email protected] und schildere Dein Anliegen kurz.
3.4 Gibt es die JUGENDKULTURKARTE auch digital?
Nein, es gibt keine digitale Variante der JUGENDKULTURKARTE. Du musst Dir die physische Karte abholen.
3.5 Welche Ausweisdokumente brauche ich für die Abholung meiner JUGENDKULTURKARTE?
Bei Abholung der JUGENDKULTURKARTE sowie beim Besuch der teilnehmenden Kulturorte findet eine Identitätskontrolle statt. Die Daten, die Du bei der Online-Anmeldung angegeben hast, werden mit Deinen Ausweisdaten abgeglichen. Du brauchst einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und den Nachweis Deines Wohnsitzes in Berlin.
Folgende Lichtbildausweise werden akzeptiert:
– Personalausweis
– Reisepass
– Daueraufenthaltskarte / elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)
– dgti-Ergänzungsausweis
Wenn Dein Berliner Wohnsitz nicht in Deinem Ausweisdokument vermerkt ist, brauchst Du zusätzlich eine vom Bürgeramt ausgestellte Meldebescheinigung über Deinen Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin.
Bitte beachte, dass Dir die Karte ohne entsprechenden Nachweis nicht ausgehändigt wird.
Das Ausweisen mit Geburtsurkunden, Führerschein, Studierenden- oder Schüler*innenausweis, Bank- oder Versicherungskarte ist nicht möglich.
3.6 Kann eine andere Person die JUGENDKULTURKARTE für mich abholen?
Nein, die Karte kann nur von Dir persönlich abgeholt werden. Dein Abhol-Code ist personalisiert und kann nicht übertragen werden. Du kannst auch keine Vollmacht für die Abholung ausstellen. Du konntest die JUGENDKULTURKARTE bis zum 28. Februar abholen.
4.1 Wo konnte ich das 50-Euro-Guthaben der JUGENDKULTURKARTE überall einlösen?
Dein Guthaben konntest Du bis zum 30. April 2023 bei zahlreichen Berliner Kulturorten für Tickets einlösen. Tickets konnten nur an den Abend- und Vorverkaufskassen gekauft werden. Online-Tickets waren nicht möglich. Beim Ticketkauf musstest Du immer Deine JUGENDKULTURKARTE und Deinen Ausweis dabeihaben.
Eine Übersicht aller teilnehmenden Kulturorte findest Du hier. Die Angebote lassen sich nach Kategorie und Stadtbezirk filtern. Zusätzlich dazu gibt auch eine Freitextsuche. Ob Theater, Comedybühne, Technoclub, Programmkino oder Museum – Du konntest entscheiden, wo und wie Du Dein Guthaben ausgeben wolltest!
4.2 Wofür konnte ich das Guthaben einlösen?
Dein 50-Euro-Kulturguthaben konntest Du für den Eintrittspreis, also Tickets einlösen. Tickets konnten nur an den Abend- und Vorverkaufskassen gekauft werden. Online-Tickets waren nicht möglich. Das Guthaben konnte nicht für Popcorn, Getränke, Workshops, Programmhefte etc. genutzt werden.
Einige Kulturorte haben für Inhaber*innen der JUGENDKULTURKARTE reduzierte Preise angeboten. Wenn Du in der Übersicht auf den jeweiligen Ort klickst, findest Du diese Information.
4.3 Bis wann konnte ich das Guthaben auf der JUGENDKULTURKARTE einlösen?
Dein Guthaben konntest Du vom 1. Februar bis einschließlich 30. April 2023 für Tickets ausgeben. Eine spätere Einlösung ist nicht möglich. Nach dem 30. April 2023 ist Dein Guthaben verfallen und die JUGENDKULTURKARTE ist ungültig.
4.4 Muss ich die JUGENDKULTURKARTE nach Ablauf des Aktionszeitraums zurückgeben?
Nein, Deine JUGENDKULTURKARTE ist nach dem 30. April 2023 nicht mehr gültig und kann von Dir entsorgt werden.
4.5 Meine JUGENDKULTURKARTE funktioniert nicht mehr. Was soll ich tun?
Dein Guthaben konntest Du vom 1. Februar bis einschließlich 30. April 2023 für Tickets ausgeben. Nach dem 30. April 2023 ist Deine JUGENDKULTURKARTE ungültig und kann nicht mehr genutzt werden.
4.6 Konnte ich das Guthaben auch für den Erwerb von anderen Produkten, abgesehen von Tickets, einlösen?
Nein, die JUGENDKULTURKARTE konnte nur für Eintrittskarten bei den teilnehmenden Kulturorten eingelöst werden. Es konnten keine anderen Produkte, die in den Kulturorten verkauft werden (z.B. Popcorn, Getränke, Postkarten, Spielpläne, Bücher, etc.) mit dem Guthaben gekauft werden.
4.7 Wie lange ist die JUGENDKULTURKARTE gültig?
Dein Guthaben konntest Du innerhalb des dreimonatigen Aktionszeitraums vom 1. Februar – 30. April 2023 einlösen.
4.8 Wie kann ich sehen, wie viel Guthaben ich noch habe?
Auf der Website unter „Login“ kannst Du jederzeit in Deinem Konto Dein aktuelles Guthaben einsehen. Logge Dich dafür einfach mit Deiner E-Mail-Adresse und dem Passwort, das du bei der Anmeldung festgelegt hast, ein. Nach Ablauf des Aktionszeitraums hast Du weiterhin Zugriff auf Dein Konto und Dein ausgegebenes Guthaben.
4.9 Konnte ich die JUGENDKULTURKARTE an Freund*innen weitergeben oder auf andere Personen übertragen?
Nein, Deine JUGENDKULTURKARTE war nur für Deinen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie war nicht übertragbar. Du konntest die JUGENDKULTURKARTE daher nicht an andere Personen weitergeben, verleihen oder verkaufen.
Der Weiterverkauf der JUGENDKULTURKARTE war untersagt. Bei der Abholung und Einlösung vor Ort wurde eine Identitätskontrolle durchgeführt, was die JUGENDKULTURKARTE für andere Personen unbrauchbar machte.
Im Falle einer unerlaubten Weitergabe an Dritte wurde die Karte gesperrt und das zur Verfügung gestellte Guthaben vollständig entzogen. Wir behalten uns das Recht vor, die Rückerstattung aller durch den Verstoß verursachten Kosten zu verlangen sowie zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen rechtliche Schritte einzuleiten.
4.10 Konnte ich mit der JUGENDKULTURKARTE auch Tickets für Freund*innen kaufen?
Ja, Du konntest mit der JUGENDKULTURKARTE auch Tickets für Begleitpersonen kaufen und z.B. Freund*innen oder Familienmitglieder zum gemeinsamen Kinobesuch einladen. Du musstest aber selbst immer mit dabei sein.
4.11 Kann ich mir das Guthaben auch auszahlen lassen?
Nein, eine Auszahlung von Guthaben oder Restguthaben ist nicht möglich.
4.12 Ist der anteilige Kauf von Tickets mit der JUGENDKULTURKARTE möglich, wenn z.B. nicht mehr ausreichend Guthaben für ein Ticket auf der Karte ist?
Es hing vom jeweiligen Kulturort ab, ob der anteilige Kauf von Tickets möglich ist.
4.13 Kann ich mit der JUGENDKULTURKARTE ermäßigte Tickets kaufen?
Bereits bestehende Ermäßigungen für z.B. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen, FSJler, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung wurden mit entsprechendem Nachweis selbstverständlich anerkannt.
4.14 Erhalte ich mit der JUGENDKULTURKARTE automatisch Einlass in den teilnehmenden Clubs?
Nein, mit der JUGENDKULTURKARTE gab es keine Garantie auf Einlass in einen Club. Es galten weiterhin die Hausregeln der Clubs. Die Tür der Clubs entschied weiterhin über den Einlass. Die JUGENDKULTURKARTE wurde bei Einlass dann aber als Zahlungsmittel für den Eintritt akzeptiert.
4.15 Sollte ich bei Theatern & Bühnen Tickets im Voraus buchen?
Ja, es wurde empfohlen, Tickets für Theateraufführungen im Voraus an den Abend- und Vorverkaufskassen zu kaufen.
4.16 Wie kann ich das Guthaben der JUGENDKULTURKARTE für Angebote aus der ClassicCard App einlösen?
Mit der ClassicCard App hast Du Zugang zu reduzierten Ticketpreisen von zehn Berliner Kulturorten: Berliner Philharmoniker, Deutsche Oper Berlin, Deutsches Symphonie-Orchester Berlin, Komische Oper Berlin, Konzerthaus Berlin, RIAS Kammerchor Berlin, Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin, Rundfunkchor Berlin, Staatsballett Berlin, Staatsoper Unter den Linden.Dazu konntest Du dir die ClassicCard App herunterladen, Dich registrieren und Dir das Guthaben anschließend an der Ticketkasse in die App übertragen lassen
Dein Guthaben konntest Du bis zum 30. April 2023 bei zahlreichen Berliner Kulturorten für Tickets einlösen. Tickets konnten nur an den Abend- und Vorverkaufskassen gekauft werden. Online-Tickets waren nicht möglich. Beim Ticketkauf musstest Du immer Deine JUGENDKULTURKARTE und Deinen Ausweis dabeihaben.
Eine Übersicht aller teilnehmenden Kulturorte findest Du hier. Die Angebote lassen sich nach Kategorie und Stadtbezirk filtern. Zusätzlich dazu gibt auch eine Freitextsuche. Ob Theater, Comedybühne, Technoclub, Programmkino oder Museum – Du konntest entscheiden, wo und wie Du Dein Guthaben ausgeben wolltest!
4.2 Wofür konnte ich das Guthaben einlösen?
Dein 50-Euro-Kulturguthaben konntest Du für den Eintrittspreis, also Tickets einlösen. Tickets konnten nur an den Abend- und Vorverkaufskassen gekauft werden. Online-Tickets waren nicht möglich. Das Guthaben konnte nicht für Popcorn, Getränke, Workshops, Programmhefte etc. genutzt werden.
Einige Kulturorte haben für Inhaber*innen der JUGENDKULTURKARTE reduzierte Preise angeboten. Wenn Du in der Übersicht auf den jeweiligen Ort klickst, findest Du diese Information.
4.3 Bis wann konnte ich das Guthaben auf der JUGENDKULTURKARTE einlösen?
Dein Guthaben konntest Du vom 1. Februar bis einschließlich 30. April 2023 für Tickets ausgeben. Eine spätere Einlösung ist nicht möglich. Nach dem 30. April 2023 ist Dein Guthaben verfallen und die JUGENDKULTURKARTE ist ungültig.
4.4 Muss ich die JUGENDKULTURKARTE nach Ablauf des Aktionszeitraums zurückgeben?
Nein, Deine JUGENDKULTURKARTE ist nach dem 30. April 2023 nicht mehr gültig und kann von Dir entsorgt werden.
4.5 Meine JUGENDKULTURKARTE funktioniert nicht mehr. Was soll ich tun?
Dein Guthaben konntest Du vom 1. Februar bis einschließlich 30. April 2023 für Tickets ausgeben. Nach dem 30. April 2023 ist Deine JUGENDKULTURKARTE ungültig und kann nicht mehr genutzt werden.
4.6 Konnte ich das Guthaben auch für den Erwerb von anderen Produkten, abgesehen von Tickets, einlösen?
Nein, die JUGENDKULTURKARTE konnte nur für Eintrittskarten bei den teilnehmenden Kulturorten eingelöst werden. Es konnten keine anderen Produkte, die in den Kulturorten verkauft werden (z.B. Popcorn, Getränke, Postkarten, Spielpläne, Bücher, etc.) mit dem Guthaben gekauft werden.
4.7 Wie lange ist die JUGENDKULTURKARTE gültig?
Dein Guthaben konntest Du innerhalb des dreimonatigen Aktionszeitraums vom 1. Februar – 30. April 2023 einlösen.
4.8 Wie kann ich sehen, wie viel Guthaben ich noch habe?
Auf der Website unter „Login“ kannst Du jederzeit in Deinem Konto Dein aktuelles Guthaben einsehen. Logge Dich dafür einfach mit Deiner E-Mail-Adresse und dem Passwort, das du bei der Anmeldung festgelegt hast, ein. Nach Ablauf des Aktionszeitraums hast Du weiterhin Zugriff auf Dein Konto und Dein ausgegebenes Guthaben.
4.9 Konnte ich die JUGENDKULTURKARTE an Freund*innen weitergeben oder auf andere Personen übertragen?
Nein, Deine JUGENDKULTURKARTE war nur für Deinen persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie war nicht übertragbar. Du konntest die JUGENDKULTURKARTE daher nicht an andere Personen weitergeben, verleihen oder verkaufen.
Der Weiterverkauf der JUGENDKULTURKARTE war untersagt. Bei der Abholung und Einlösung vor Ort wurde eine Identitätskontrolle durchgeführt, was die JUGENDKULTURKARTE für andere Personen unbrauchbar machte.
Im Falle einer unerlaubten Weitergabe an Dritte wurde die Karte gesperrt und das zur Verfügung gestellte Guthaben vollständig entzogen. Wir behalten uns das Recht vor, die Rückerstattung aller durch den Verstoß verursachten Kosten zu verlangen sowie zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen rechtliche Schritte einzuleiten.
4.10 Konnte ich mit der JUGENDKULTURKARTE auch Tickets für Freund*innen kaufen?
Ja, Du konntest mit der JUGENDKULTURKARTE auch Tickets für Begleitpersonen kaufen und z.B. Freund*innen oder Familienmitglieder zum gemeinsamen Kinobesuch einladen. Du musstest aber selbst immer mit dabei sein.
4.11 Kann ich mir das Guthaben auch auszahlen lassen?
Nein, eine Auszahlung von Guthaben oder Restguthaben ist nicht möglich.
4.12 Ist der anteilige Kauf von Tickets mit der JUGENDKULTURKARTE möglich, wenn z.B. nicht mehr ausreichend Guthaben für ein Ticket auf der Karte ist?
Es hing vom jeweiligen Kulturort ab, ob der anteilige Kauf von Tickets möglich ist.
4.13 Kann ich mit der JUGENDKULTURKARTE ermäßigte Tickets kaufen?
Bereits bestehende Ermäßigungen für z.B. Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen, FSJler, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung wurden mit entsprechendem Nachweis selbstverständlich anerkannt.
4.14 Erhalte ich mit der JUGENDKULTURKARTE automatisch Einlass in den teilnehmenden Clubs?
Nein, mit der JUGENDKULTURKARTE gab es keine Garantie auf Einlass in einen Club. Es galten weiterhin die Hausregeln der Clubs. Die Tür der Clubs entschied weiterhin über den Einlass. Die JUGENDKULTURKARTE wurde bei Einlass dann aber als Zahlungsmittel für den Eintritt akzeptiert.
4.15 Sollte ich bei Theatern & Bühnen Tickets im Voraus buchen?
Ja, es wurde empfohlen, Tickets für Theateraufführungen im Voraus an den Abend- und Vorverkaufskassen zu kaufen.
4.16 Wie kann ich das Guthaben der JUGENDKULTURKARTE für Angebote aus der ClassicCard App einlösen?
Mit der ClassicCard App hast Du Zugang zu reduzierten Ticketpreisen von zehn Berliner Kulturorten: Berliner Philharmoniker, Deutsche Oper Berlin, Deutsches Symphonie-Orchester Berlin, Komische Oper Berlin, Konzerthaus Berlin, RIAS Kammerchor Berlin, Rundfunk-Sinfonieorchester Berlin, Rundfunkchor Berlin, Staatsballett Berlin, Staatsoper Unter den Linden.Dazu konntest Du dir die ClassicCard App herunterladen, Dich registrieren und Dir das Guthaben anschließend an der Ticketkasse in die App übertragen lassen
5.1 Wo finde ich Informationen zur Barrierefreiheit der Bibliotheken und Kulturorte?
Informationen zur Barrierefreiheit findest Du auf der Website des jeweiligen Kulturortes. In der Listenansicht der Kulturorte wird direkt darauf verlinkt.
5.2 Ich brauche Hilfe bei der Online-Registrierung. An wen kann ich mich wenden?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist nun vorbei und eine Anmeldung für die JUGENDKULTURKARTE ist leider nicht mehr möglich.
5.3 Gibt es Informationen über die JUGENDKULTURKARTE in Deutscher Gebärdensprache?
Ja, alle wichtigen Informationen über die JUGENDKULTURKARTE in Deutscher Gebärdensprache findest du hier.
5.4 Gibt es Informationen über die JUGENDKULTURKARTE und diese Website in Leichter Sprache?
Ja, alle wichtigen Informationen in Leichter Sprache findest du hier.
Informationen zur Barrierefreiheit findest Du auf der Website des jeweiligen Kulturortes. In der Listenansicht der Kulturorte wird direkt darauf verlinkt.
5.2 Ich brauche Hilfe bei der Online-Registrierung. An wen kann ich mich wenden?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist nun vorbei und eine Anmeldung für die JUGENDKULTURKARTE ist leider nicht mehr möglich.
5.3 Gibt es Informationen über die JUGENDKULTURKARTE in Deutscher Gebärdensprache?
Ja, alle wichtigen Informationen über die JUGENDKULTURKARTE in Deutscher Gebärdensprache findest du hier.
5.4 Gibt es Informationen über die JUGENDKULTURKARTE und diese Website in Leichter Sprache?
Ja, alle wichtigen Informationen in Leichter Sprache findest du hier.
6.1 Ich habe versehentlich einen Fehler beim Ausfüllen des Registrierungsformulars gemacht, es aber bereits abgeschickt. Kann ich Angaben nachträglich selbst korrigieren?
Nein. Wende Dich bitte per E-Mail an [email protected] und gib an, welche Felder Du falsch ausgefüllt hast. Eine Registrierung kann in jedem Fall nicht zweimal abgeschickt werden.
6.2 Ich habe technische Probleme mit der Online-Registrierung. An wen wende ich mich?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist nun vorbei und eine Anmeldung für die JUGENDKULTURKARTE ist leider nicht mehr möglich.
6.3 Ich habe keine Registrierungsbestätigung per E-Mail erhalten. Ist meine Registrierung trotzdem erfolgt?
Bitte prüfe zunächst Dein SPAM-Postfach. Sollte auch dort keine Bestätigungs-E-Mail eingegangen sein, wende Dich bitte an [email protected].
6.4 Ich habe meine JUGENDKULTURKARTE verloren oder sie wurde gestohlen. Kann ich die Karte sperren lassen und eine neue bekommen?
Bitte melde uns den Verlust umgehend unter [email protected]. Sollte noch Guthaben auf Deiner JUGENDKULTURKARTE sein, wird die Karte gesperrt und wir stellen Dir eine neue Karte mit der Höhe Deines Restguthabens aus. Sollte in der Zwischenzeit das Guthaben Deiner Karte eingelöst worden sein, können wir Dir dieses leider nicht erstatten.
6.5 Meine Karte funktioniert nicht mehr. Was soll ich tun?
Sollte Deine Karte kaputt sein oder bei den Kulturorten nicht angenommen werden, wende dich bitte an [email protected].
6.7 Ich habe eine Frage, an wen kann ich mich wenden?
Bitte informieren Dich zunächst über unsere FAQ. Sollte Deine Frage hier nicht beantwortet sein, wende Dich bitte an [email protected]. Wir bemühen uns, Deine Frage schnellstmöglich zu beantworten.
Bei inhaltlichen Fragen zum Programm und Deinen gekauften oder reservierten Tickets wende Dich bitte direkt an den jeweiligen Kulturort.
Nein. Wende Dich bitte per E-Mail an [email protected] und gib an, welche Felder Du falsch ausgefüllt hast. Eine Registrierung kann in jedem Fall nicht zweimal abgeschickt werden.
6.2 Ich habe technische Probleme mit der Online-Registrierung. An wen wende ich mich?
Du konntest Dich bis zum 28. Februar 2023 online anmelden. Der Anmeldezeitraum ist nun vorbei und eine Anmeldung für die JUGENDKULTURKARTE ist leider nicht mehr möglich.
6.3 Ich habe keine Registrierungsbestätigung per E-Mail erhalten. Ist meine Registrierung trotzdem erfolgt?
Bitte prüfe zunächst Dein SPAM-Postfach. Sollte auch dort keine Bestätigungs-E-Mail eingegangen sein, wende Dich bitte an [email protected].
6.4 Ich habe meine JUGENDKULTURKARTE verloren oder sie wurde gestohlen. Kann ich die Karte sperren lassen und eine neue bekommen?
Bitte melde uns den Verlust umgehend unter [email protected]. Sollte noch Guthaben auf Deiner JUGENDKULTURKARTE sein, wird die Karte gesperrt und wir stellen Dir eine neue Karte mit der Höhe Deines Restguthabens aus. Sollte in der Zwischenzeit das Guthaben Deiner Karte eingelöst worden sein, können wir Dir dieses leider nicht erstatten.
6.5 Meine Karte funktioniert nicht mehr. Was soll ich tun?
Sollte Deine Karte kaputt sein oder bei den Kulturorten nicht angenommen werden, wende dich bitte an [email protected].
6.7 Ich habe eine Frage, an wen kann ich mich wenden?
Bitte informieren Dich zunächst über unsere FAQ. Sollte Deine Frage hier nicht beantwortet sein, wende Dich bitte an [email protected]. Wir bemühen uns, Deine Frage schnellstmöglich zu beantworten.
Bei inhaltlichen Fragen zum Programm und Deinen gekauften oder reservierten Tickets wende Dich bitte direkt an den jeweiligen Kulturort.