Allgemeine Geschäftsbedingungen
gültig ab 01. Februar 2023
1 Geltung der Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Karteninhaber*innen der JUGENDKULTURKARTE Berlin einerseits und der Kulturprojekte Berlin GmbH, Klosterstraße 68, 10179 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Moritz van Dülmen, T +49 (0)30 24749-700, [email protected] (Kulturprojekte Berlin) andererseits. Sie sind Bestandteil der Nutzungsvereinbarung zwischen den Parteien und gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgehaltenen Version.
1.2 Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen und/oder Vertragsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, sie werden von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
1.3 Der Verkauf von Eintrittskarten für Kulturorte ist Gegenstand eines gesonderten Vertragsverhältnisses der Karteninhaber*innen mit den Betreiber*innen des jeweiligen Kulturortes. Es können gesonderte Vertragsbedingungen gelten. Der Bezug der JUGENDKULTURKARTE ohne Bezug einer jeweils gültigen Eintrittskarte berechtigt nicht zum Betreten des Kulturorts. Insbesondere der Zutritt in Clubs ist nicht allein durch den Besitz einer JUGENDKULTURKARTE möglich. Hier gelten weiterhin die AGB und das Hausrecht der Clubs.
2 Zweck der JUGENDKULTURKARTE
2.1 Bei der JUGENDKULTURKARTE handelt es sich um eine Guthabenkarte, die den Karteninhaber*innen von Kulturprojekte Berlin ausgestellt wird. Jede*r Empfangsberechtigte*r hat Anspruch auf eine JUGENDKULTURKARTE.
2.2 Das Guthaben, das den begünstigten Karteninhaber*innen gewährt wird, beträgt: FÜNFZIG (50) Euro.
2.3 Mit dem Guthaben können von den Karteninhaber*innen an den Abend- und Vorverkaufskassen der teilnehmenden Berliner Kulturorte Tickets/Eintrittskarten erworben werden.
2.4 Eine aktuelle Übersicht der teilnehmenden Kulturorte ist auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin jederzeit einsehbar. Kulturprojekte Berlin behält sich das Recht vor, kurzfristige Änderungen bei den teilnehmenden Kulturorten vorzunehmen.
2.5 Eine Auszahlung des Guthabens oder von Restguthaben in bar oder anderer Form (z.B. Überweisung o.ä.) ist nicht möglich.
3 Berechtigung, um eine JUGENDKULTURKARTE zu erhalten
3.1 Berechtigt zum Erhalt einer JUGENDKULTURKARTE ist jede natürliche Person, sofern sie die folgenden Bedingungen erfüllt:
– die Person muss während des Aktionszeitraums (01.02.2023 bis 30.04.2023) zwischen 18 und 23 Jahre alt sein, also zwischen dem 01.02.1999 und 30.04.2005 geboren sein und
– die Person muss während des Aktionszeitraums (01.02.2023 bis 30.04.2023) mit Erst- oder Zweitwohnsitz in Berlin gemeldet sein.
3.2 Die JUGENDKULTURKARTE ist für alle berechtigten Personen kostenfrei.
3.3 Voraussetzung zur Nutzung der JUGENDKULTURKARTE ist
– die Anmeldung bei Kulturprojekte Berlin und
– die Abholung der JUGENDKULTURKARTE bei einer der teilnehmenden Bibliotheken.
4 Gültigkeitsdauer und Ende der Gültigkeit
4.1 Die Gültigkeit der JUGENDKULTURKARTE ist befristet und beträgt maximal drei Monate, beginnend am 01.02.2023 und endend mit Ablauf des 30.04.2023.
4.2 Während der Gültigkeitsdauer können die Karteninhaber*innen die JUGENDKULTURKARTE verwenden, um Tickets/Eintrittskarten in den teilnehmenden Kulturorten zu erwerben.
4.3 Die JUGENDKULTURKARTE verliert Ihre Gültigkeit:
– sobald die Karteninhaber*innen ihr Guthaben vollständig aufbrauchen oder,
– mit Ablauf des 30.04.2023, wobei ungenutztes Guthaben in diesem Fall ersatzlos entfällt.
5 Online-Anmeldung und Vertragsschluss
5.1 Die Online-Anmeldung, ist vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 über ein Online-Formular auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin möglich.
5.2 Die Online-Anmeldung ist zwingende Voraussetzung für den Erhalt der JUGENDKULTURKARTE.
5.3 Bei der Online-Anmeldung müssen folgende Informationen angegeben werden:
– Vorname,
– Nachname,
– Geburtsdatum,
– Geschlecht,
– Berliner Wohnsitz (Straße, Hausnummer, Postleitzahl),
– E-Mail-Adresse und
– Nummer eines der folgenden amtlichen und zum Zeitpunkt der Anmeldung sowie der Identitätskontrolle vor Ort gültigen Ausweisdokuments.
Die Eingaben können jederzeit mittels der Funktionen des verwendeten Browsers/Endgerät korrigiert und angepasst werden. Die Angaben der Karteninhaber*innen zu ihrer Identität müssen der Wahrheit entsprechen und mit den Informationen im gültigen Ausweisdokument übereinstimmen. Es ist insbesondere auf eine korrekte Schreibweise zu achten! Die Karteninhaber*innen sind für die Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen verantwortlich.
5.4 Als Ausweisdokument werden abschließend anerkannt:
– Personalausweis,
– Reisepass,
– Daueraufenthaltskarte oder
– elektronischer Aufenthaltstitel.
Andere Ausweisdokumente können im Rahmen der Anmeldung und auch der anschließenden Abholung nicht berücksichtigt werden.
5.5 Mit der Eingabe der Daten und dem Klicken auf „Zum Abhol-Code“ kommt zwischen Kulturprojekte Berlin und den Karteninhaber*innen die Nutzungsvereinbarung über die Ausstellung und Nutzung der JUGENDKULTURKARTE unter Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
5.6 Für den Abschluss der Nutzungsvereinbarung steht ausschließlich die Deutsche Sprache zur Verfügung. Eine Speicherung des Vertragstextes durch Kulturprojekte Berlin erfolgt nicht. Der wesentliche Inhalt der Nutzungsvereinbarung ist in diesen Nutzungsbedingungen enthalten. Die Nutzungsbedingungen sind für die Nutzer*innen jederzeit auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin abrufbar, allerdings nur in der jeweils aktuellen Fassung.
5.7 Über die „Passwort vergessen?“- Funktion können sich die Karteninhaber*innen auf www.jugendkulturkarte.berlin ein neues Passwort für ihr JUGENDKULTURKARTE -Konto zusenden lassen.
6 Abholung der JUGENDKULTURKARTE
6.1 Nach der Online-Anmeldung auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin erhalten die Nutzer*innen eine Bestätigungs-E-Mail inkl. Abhole-Code (QR-Code).
6.2 Mit dem Abhol-Code können die Nutzer*innen die Guthabenkarte vom 01.02.2023 bis 28.02.2023 in einer von über 40 Berliner Bibliotheken abholen. Eine Bibliothek in der Nähe kann über die Filterfunktion auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin gesucht werden. Es besteht keine Verpflichtung, die JUGENDKULTURKARTE in einer bestimmten Bibliothek abzuholen.
6.3 Sollte eine persönlich Abholung während der Abholzeit (01.02.-28.02.2023) aus triftigem Grund nicht möglich sein, ist dies an [email protected] mit der entsprechenden Erläuterung zu melden.
6.4 Bei der Abholung in einer Bibliothek erfolgt eine Gültigkeitskontrolle des Abhol-Codes mit Hilfe eines technischen Devices/Scanners sowie eine Identitätskontrolle und ein Identitätsabgleich durch die anwesenden Mitarbeiter*innen, bei der/dem die Angaben aus der Online-Anmeldung mit den Angaben auf einem gültigen Ausweisdokument abgeglichen und deren Richtigkeit festgestellt werden muss. Falls nicht auf dem Ausweisdokument vermerkt, müssen die Karteninhaber*innen ein Nachweis über den ersten oder zweiten Wohnsitz in Berlin bei der Abholung vorzeigen.
6.5 Folgende zu dem Zeitpunkt der Identitätskontrolle gültige Ausweisdokumente werden akzeptiert:
– Personalausweis,
– Reisepass,
– Daueraufenthaltskarte, oder
– Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT).
Dabei muss die im Anmelde-Formular angegebene Ausweisnummer mit der in der Bibliothek vorgezeigten Ausweisnummer übereinstimmen.
6.6 Wenn im Ausweisdokument der Wohnsitz in Berlin nicht vermerkt ist, muss dieser zusätzlich über eine amtliche Meldebescheinigung nachgewiesen werden, welche bei der Identitätskontrolle vorgezeigt werden muss.
7 Verwendung der JUGENDKULTURKARTE an den Kulturorten
7.1 Mit der Guthabenkarte können die Karteninhaber*innen innerhalb des Gültigkeitszeitraums Eintrittskarten an Ticketschaltern sowie an Abend- und Vorverkaufskassen der teilnehmenden Kulturorte kaufen.
7.2 Das Guthaben auf der JUGENDKULTURKARTE kann auch für die ClassicCard App (www.classiccard.de) ausgeben werden. Nach erfolgter Anmeldung in der App kann das Guthaben der JUGENDKULTURKARTE für die Jahresmitgliedschaft sowie für den Kauf ermäßigter Tickets, für an der ClassicCard beteiligter Kulturorte und Institutionen ausgegeben werden. Es gelten auch hier die AGB der ClassicCard-App. Diese sowie weitere Informationen dieser Kooperation sind auf der Website www.classiccard.de zu finden.
7.3 Die Einlösung bei anderen Einrichtungen als den auf der Website www.jugendkulturkarte.berlin aufgeführten ist nicht möglich. Die Einlösung kann nur bei den Kultureinrichtungen vor Ort an den Abend- und Vorverkaufskassen und Ticketschaltern erfolgen. Eine Einlösung in Online-Shops ist nicht möglich.
7.4 Es ist möglich, mit der JUGENDKULTURKARTE Tickets für andere, die Karteninhaber*innen begleitende Personen jeglichen Alters oder Wohnorts mitzukaufen und diese einzuladen. Voraussetzung dafür ist das persönliche Erscheinen an der jeweiligen Ticketkasse des Kulturortes in Verbindung mit einer Identitätskontrolle.
7.5 Vor jedem Kauf eines Tickets mit der JUGENDKULTURKARTE ist ein Identitätsnachweis der Karteninhaber*innen durch ein Ausweisdokument notwendig. Der Abgleich wird vom Kassenpersonal durchgeführt.
7.6 Mit jedem Ticketkauf vermindert sich das auf der Karte gespeicherte Guthaben um den für das Ticket gezahlten Betrag. Restbeträge können bei weiteren Ticketkäufen genutzt werden, bis der gesamte Gutscheinwert vollständig aufgebraucht wurde. Bei einigen der teilnehmenden Kulturorten können Restbeträge auf den Ticketkauf angerechnet werden.
7.7 Das Guthaben gilt nur für Eintrittskarten/Tickets für die teilnehmenden Kulturorte. Der Erwerb von Speisen, Getränken, Gutscheinen, Programmheften oder anderen Produkten, die keine Eintrittskarten sind, ist mit der JUGENDKULTURKARTE nicht möglich. Ebenso ausgeschlossen vom Kauf sind Workshops, Führungen oder Audioguides.
7.8 Etwaige Vergünstigungen, welche die Kulturorte Käufer*innen gewähren – z.B. ermäßigte Tickets für Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen, FSJler, Geflüchtete oder Menschen mit Behinderung – können auch mit der Guthabenkarte in Anspruch genommen werden. Es gelten hier die AGB und Preisinformationen der Kulturorte.
8 Beschränkungen beim Kauf und der Weitergabe von Tickets
8.1 Die Karteninhaber*innen verpflichten sich, die JUGENDKULTURKARTE sowie die mit der JUGENDKULTURKARTE erworbenen Tickets ausschließlich zum privaten Gebrauch und für persönliche Zwecke zu nutzen. Ihnen ist es insbesondere untersagt:
a) die JUGENDKULTURKARTE oder damit erworbene Tickets weiterzugeben (mit Ausnahme der Einladung nach Ziffer 7.4), zu veräußern oder im Namen eines*einer Dritten zu nutzen, erzielen oder im Namen eines*einer Dritten zu erwerben, um mit der Vermittlungstätigkeit für den*die Dritten Gewinn zu erzielen,
b) die JUGENDKULTURKARTE oder damit erworbene Tickets zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, Werbegeschenk oder Gewinn oder Teil eines von Kulturprojekte Berlin nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets weiterzugeben und/oder zu veräußern,
c) die JUGENDKULTURKARTE oder damit erworbene Tickets oder unter Einschaltung eines*einer in Ihrem Namen auftretenden gewerblich oder kommerziell handelnden Dritten als Ihrem Stellvertreter abzuholen.
8.2 Im Falle eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen und insbesondere diese Ziffer 8 kann die Karte gesperrt werden und verliert damit ihre Gültigkeit.
9 Sorgfaltsanforderungen, Verlust und Missbrauch
9.1 Die Karteninhaber*innen verpflichten sich, die JUGENDKULTURKARTE mit besonderer Sorgfalt aufzubewahren, um sie vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Das Risiko eines Verlustes oder Diebstahls und anschließendem Missbrauch der Karte tragen die Kartennutzer*innen. Für bis zur vollzogenen Sperrung der Karte eingetretene Verluste an Guthaben auf der JUGENDKULTURKARTE erfolgt kein Ersatz.
9.2 Die Karteninhaber*innen sind verpflichtet, die Zugangsdaten zu ihrem Konto, das mit der Anmeldung für die JUGENDKULTURKARTE angelegt wird, vertraulich zu behandeln, keinem Dritten mitzuteilen und diese so aufzubewahren, dass Dritten keine – auch keine zufällige – Kenntnisnahme oder Zugriff auf das Konto ermöglicht wird. Sofern die Karteninhaber*innen Anlass zu der Vermutung haben, dass Dritte Kenntnis von ihren Zugangsdaten haben oder ein Missbrauch der JUGENDKULTURKARTE vorliegt, sind sie verpflichtet, Kulturprojekte Berlin GmbH unverzüglich schriftlich oder per E-Mail unter [email protected] zu informieren.
9.3 Stellen die Karteninhaber*innen den Verlust oder Diebstahl ihrer Karte, die missbräuchliche Verwendung oder eine sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte oder der Kartendaten fest, haben sie dies unverzüglich per Mail an [email protected] anzuzeigen. Dabei haben die Karteninhaber*innen die Kartennummer und ihren Namen anzugeben.
10 Haftung
10.1 Die Karteninhaber*innen haften für die von Ihnen verursachten Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung kommt insbesondere in Betracht in Fällen der missbräuchlichen Nutzung, der unerlaubten Weitergabe und/oder Veräußerung oder einer sonstigen Verletzung von Pflichten aus der Nutzungsvereinbarung.
10.2 Eine Haftung von Kulturprojekte Berlin beim Erwerb eines Tickets oder dem Besuch des Kulturortes erlittenen Schadens des Nutzers kommt regelmäßig nicht in Betracht, da Kulturprojekte Berlin nicht Vertragspartner der Karteninhaber*innen für deren Besuch des Kulturorts ist.
10.3 Für Schäden der Karteninhaber*innen, die im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erfolgen, haftet Kulturprojekte Berlin gemäß den nachstehenden Bedingungen.
– Kulturprojekte Berlin haftet für Schäden des Nutzers nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sie die Folge des Nichtvorhandenseins einer garantierten Beschaffenheit der Leistung sind, sie auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, sie die Folge einer schuldhaften Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist. Im Falle einer lediglich leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung der Kulturprojekte Berlin jedoch beschränkt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen der Erbringung der vereinbarten Leistungen typischerweise und vorhersehbar gerechnet werden muss. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit Schäden die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind.
– Wesentliche Vertragspflichten sind solche vertraglichen Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und deren Verletzung auf der anderen Seite die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.
– Im Übrigen ist die Haftung von Kulturprojekte Berlin und ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.
11 Datenschutz
Die personenbezogenen Daten der Karteninhaber*innen der JUGENDKULTURKARTE werden von Kulturprojekte Berlin wie in der Datenschutzerklärung beschrieben verarbeitet.
12 Anwendbares Recht
12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Berlin, 1.2.2023